Tel: 0821/ 50 87 40 60 E-Mail: sv@penschke-santihanser.de

Auftrag zum Gutachten.

Vom Auftrag zum fertigen Gutachten

Nach diesen fünf Schritten halten Sie das fertige Dokument in Händen!

Schritt 1: Der Auftrag

Am Anfang der Gutachtenerstellung steht die Beauftragung unseres Sachverständigenbüros durch Sie. Wir entsprechen gerne Ihren Formwünschen und senden Ihnen das Auftragsformular per Briefpost oder eMail zu.

Wichtiger Bestandteil der Auftragsunterlagen ist die Vollmacht zur Einholung von grundstücks- und objektbezogenen Informationen bei öffentlichen Stellen. In den meisten Fällen entspricht der Vollmachtgeber dem Auftraggeber. Wenn Sie als Kaufinteressent das Gutachten beauftragen, erteilt der aktuelle Eigentümer die Vollmacht.
In einem – gerne auch telefonischen – Beratungsgespräch nehmen wir die Rahmendaten auf und fügen diese bereits vor Versand in das Auftragsdokument ein. So kann die Auftragserteilung komfortabel und mit größtmöglicher Sicherheit durch Sie erfolgen.

Schritt 2: Die Objektaufnahme

Die Objektaufnahme muss durch den Sachverständigen persönlich in einem Vor-Ort-Termin erfolgen. Üblicherweise notiert der Sachverständige seine Wahrnehmungen und Feststellungen in einem Protokoll und dokumentiert Details bildhaft. Datum und Uhrzeit der Objektaufnahme stimmen wir mit Ihnen ab.
Um zeitnah mit der Gutachtenerstellung beginnen zu können, streben wir einen Termin wenige Tage nach Auftragserteilung an. In jedem Fall richten wir uns bei einem Privatgutachten nach Ihren Terminwünschen.

Schritt 3: Die Unterlagenbeschaffung

Eventuell können Sie uns zum Objekttermin bereits Unterlagen mitbringen oder zusammen mit dem Auftragsformular zusenden. Dies können z.B. ein aktueller Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Pläne oder Grundrisszeichnungen, Baugesuch, etc. sein. Wir können diese Dokumente und Auskünfte aber auch bei den entsprechenden Behörden und öffentlichen Stellen gegen Gebühr erhalten.
Meistens sind diese Auskunftsersuchen bereits nach wenigen Tagen beantwortet. In Einzelfällen kann es länger dauern. Wir haben hierauf keinen Einfluss. Wenn alle Informationen vorliegen, beginnt der Sachverständige mit der Gutachtenerstellung.

Schritt 4: Die Gutachtenerstellung

Wir werten alle vorliegenden Unterlagen und Informationen aus und verfassen daraus Ihr Verkehrswertgutachten. Alle bewertungsrelevanten Sachverhalte werden im Gutachten dokumentiert, so dass die Wertermittlung auch für einen Laien absolut verständlich und nachvollziehbar ist. Die Gutachtenerstellung selbst dauert etwa 3 Wochen.
Jede Ausfertigung des Gutachtens wird vom Sachverständigen eigenhändig unterzeichnet und ist mit der Unbedenklichkeitserklärung versehen. Ihr Sachverständiger erklärt darin, dass er unabhängig, frei von jeder wirtschaftlichen Bindung und ohne persönliches Interesse am Ergebnis des Gutachtens ist.

Schritt 5: Die Zustellung

Für die Zustellung bauen wir national und international auf den Service der Deutschen Post. Bei mehreren gemeinschaftlichen Auftraggebern (z.B. Erbengemeinschaft) versenden wir entsprechend Ihrer Weisung an jeden Auftraggeber gesondert. Immer besteht für Sie die Option „Einschreiben“.
In besonders eiligen Fällen versenden wir per Kurierdienst, falls Sie dies beauftragen.

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