Tel: 0821/ 50 87 40 60 E-Mail: sv@penschke-santihanser.de

Anlässe.

Anlässe für ein Markt- oder Verkehrswertgutachten

Rufen Sie uns gerne an. Wir prüfen gemeinsam, ob ein Verkehrswertgutachten angebracht ist.

Kauf und Verkauf

Tragen Sie sich mit Verkaufsabsichten oder ist der Verkauf beschlossene Sache, ist die Wertermittlung durch unser Büro die beste Vorbereitung auf den Verkaufsprozess. Das Wissen um die Stärken Ihrer Immobilie gibt Ihnen Sicherheit bei der Verhandlung mit dem Kaufinteressenten – das Gutachten ist wie ein Ass, das Sie auf den Tisch legen können.
Wenn Sie konkret am Kauf einer Immobilie interessiert sind, kann es sich für Sie lohnen, die eigene Sicht durch den Sachverständigen überprüfen zu lassen. Die Kosten für ein umfassendes und nachvollziehbar begründetes Verkehrswertgutachten liegen in jedem Fall deutlich niedriger als der Schaden durch eine Fehleinschätzung.

Befinden sich Käufer und Verkäufer bereits mitten in den Verhandlungen, kommen bei der Preisfindung aber nicht voran, kann unser Verkehrswertgutachten den entscheidenden Impuls geben. Zur Sicherheit für beide.

Nachlassregelung, Erbschaft

Wenn eine oder mehrere Immobilien Bestandteil der Erbmasse sind, werden Verkehrswertgutachten in zwei Fällen gebraucht.

1. Zur Wertermittlung im Rahmen einer Vermögensaufteilung

Im Zuge von Nachlassregelungen gibt es viel öfter als man denkt Streit. Leider. Nicht selten gehen die teils emotional behafteten Wertvorstellungen weit auseinander. Eine unparteiische, neutrale Wertermittlung durch unser Büro ist hier eine faire Ausgangsbasis.

Und nichts spricht dagegen, dass der Erblasser bereits zu Lebzeiten ein Verkehrswertgutachten erstellen lässt.

Gerade wenn eine Immobilie einem der späteren Erben frühzeitig zur Nutzung überlassen wird, schafft das Gutachten Vertrauen.

2. Zur Wertermittlung im Rahmen der Nachlassbesteuerung

Die von der Finanzbehörde festgelegten Wertansätze können durchaus vom tatsächlichen Verkehrswert abweichen. Unser Gutachten zeigt den reellen Wert auf und kann Sie vor Vermögensverlusten schützen. Dies gilt für Wohn- und Gewerbeimmobilien gleichermaßen.

Vermögensauseinandersetzung, Trennung und Scheidung

Wie schon im Falle einer Nachlassregelung beschrieben, können auch bei einer Vermögensauseinandersetzung im Rahmen einer Trennung die individuellen Absichten der Beteiligten zu sehr unterschiedlichen Preiserwartungen bzw. Werteinschätzungen führen.
Um eine schnelle und für alle nervenschonende Einigung zu erreichen, ist die Erstellung eines unparteiischen und dabei transparenten und nachvollziehbaren Gutachtens durch unser Sachverständigenbüro der richtige Schritt.

Handelsrechtliche Bewertung

Auch im gewerblichen Umfeld kann eine Immobilie einen maßgeblichen Vermögensteil darstellen. Der entsprechende Wertansatz kann somit wesentlichen Einfluss auf die Bewertung Ihres Unternehmens haben.
Unser Gutachten ist rechtssichere Grundlage für Ihre handelsrechtliche Bewertung und für Ihre unternehmenspolitische Entscheidung. Gerne zeigen wir Ihnen Referenzen im Bereich gewerblicher und auch industrieller Großprojekte aller Sparten.

Besteuerungsverfahren

Im Rahmen der Verkehrswertbesteuerung der Immobilie bei Erb- und Schenkungsvorgängen schützt Sie unser Gutachten vor Vermögensverlusten durch fiskalische Bewertung.
Gleiches gilt bei Betriebsauflösungen und Betriebsübertragungen. Ein Verkehrswertgutachten ist in diesen Fällen für Sie unverzichtbar.

Behördliche Zwecke

In Zwangsversteigerungsverfahren oder familiengerichtlichen Verfahren (z.B. bei Betreuung oder Pflegschaft, Scheidung oder Vormundschaftsangelegenheiten) sind wir anerkannter Ansprechpartner.
Unsere Referenzadressen in diesem Bereich schätzen Zuverlässigkeit und Kompetenz.

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