Arten von Gutachten
Das richtige Gutachten für Ihre Situation.
Verkehrswertgutachten
Der Verkehrs- oder Marktwert einer Immobilie oder eines Grundstücks ist der Wert, der bei einem Verkauf in angemessener Zeit (ohne besondere Eile) und ohne Berücksichtigung eventueller besonderer persönlicher Umstände bei Käufer oder Verkäufer zu erzielen wäre. Dieser Wert wird durch den Sachverständigen im Rahmen eines Verkehrswertgutachtens nachvollziehbar ermittelt und dokumentiert.
Verkehrswertgutachten werden erstellt im Zusammenhang mit einem beabsichtigten Verkauf oder Kauf einer Immobilie, bei Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Erbschaft oder Scheidung sowie für behördliche Zwecke, z.B. bei einer steuerlichen Vermögensbewertung.
Beleihungswertgutachten
Soll Ihre Immobilie als Sicherheit im Rahmen einer Kreditvergabe dienen, kommt der sog. Beleihungswert zum Ansatz. Dieser berücksichtigt nicht den augenblicklichen Wert, sondern langfristige und besonders sichere Eigenschaften der Immobilie.
Anders als beim Verkehrswert wird beim Beleihungswert von einem möglichen Verkauf unter knappen Zeitvorgaben ausgegangen.
Mietgutachten
Die Miete, die marktüblich von einem Mieter für Ihre Immobilie gezahlt werden würde, ist Gegenstand eines Mietgutachtens. Sollte ein Mieter Ihr Mieterhöhungsverlangen ausschlagen kommt das Mietgutachten zum Ansatz.
Ebenso z.B. im Rahmen von Scheidungsverhandlungen, wenn der Wert der Nutzung einer eigenen Immobilie zu ermitteln ist.
Sonstige Gutachten
Unser Büro unterstützt Sie gerne bei jeglicher Bewertungsaufgabe im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie. Bitte sprechen Sie uns an.
Als Beispiele seien hier Wohnrechte, Geh- und Fahrtrechte, Nießbrauch oder auch Entschädigungsleistungen sowie die Bewertung grundstücksgleicher Rechte genannt.